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Satzungsneufassung 2022 amtlich

Im April berichteten wir darüber, dass im Rahmen der Mitgliederversammlung neben der Geschäftsordnung auch eine vollständig überarbeitete Fassung der Satzung der Gilde der Fantasy-Rollenspieler e. V. beschlossen wurde. Am 1. Juli 2022 wurde die Satzung nun auch vom Amtsgericht im Vereinsregister hinterlegt und ist damit ab sofort gültig und aktiviert zugleich einige Aspekte der Geschäftsordnung, die bislang noch nicht genutzt werden konnten.

Allgemein wurde die Satzung an die aktuelle Deutsche Rechtschreibung angepasst sowie von den Formulierungen her konkretisiert. Dies hatte zur Folge, dass nahezu alle Paragraphen der Satzung eine – wenn auch nur textuelle oder redaktionelle – Änderung erfahren haben und die Änderung der Satzung insgesamt damit einfacher als Satzungsneufassung gehandhabt wurde.

Die wesentlichen Neuerungen möchten wir hier noch einmal kurz darstellen:

  • Mitgliedschaften – Neben der üblichen Einzel- und Ehrenmitgliedschaft werden nun auch Mitgliedschaften für Familien und juristische Personen (Vereine, Firmen etc.) eingeführt.
  • Beiträge – Mit der Einführung der neuen Mitgliedschaften wurden auch neue Beitragssätze festgelegt. Während der Beitrag für die klassische Einzelmitgliedschaft mit 30 € pro Jahr unverändert geblieben ist, wurde ein neuer Tarif für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren eingeführt (15 € pro Jahr). Familien zahlen 60 € pro Jahr, juristische Personen (dies können z. B. andere Vereine oder Firmen sein) und Fördermitglieder mindestens 50 € pro Jahr.
    Soweit der Mitgliederverwaltung die Geburtsdaten bekannt sind, werden die Tarife für Kinder und Jugendliche mit Wirkung zum 1.1.2023 automatisch angepasst. Wer in den Genuss einer Familienmitgliedschaft kommen möchte, muss aktiv auf die Mitgliederverwaltung zugehen.
    Neu ist auch eine Härtefallregel, wonach der Magistrat auf Antrag eines Mitglieds seinen Beitrag reduzieren oder gänzlich aussetzen kann, wenn entsprechende begründende Nachweise beigebracht werden.
    Generell wird dem Beitrag ein höherer Stellenwert beigemessen, sodass Mitglieder, die ihrer Beitragspflicht nicht nachgekommen sind, weder aktives noch passives Wahlrecht im Verein besitzen und auch weitere Vorzüge (z. B. freien Eintritt auf Vereinsveranstaltungen) nicht besitzen.
    Die auf die neuen Mitgliedschaften etc. angepassten Formulare werden in den kommenden Tagen ebenfalls online gestellt.
  • Verwaltungssitz und Geschäftsstelle – Losgelöst vom Vereinssitz kann der Verein einen in der Geschäftsordnung hinterlegten Verwaltungssitz und ggf. sogar eine Geschäftsstelle einrichten. Dies erleichtert die Arbeit des Magistrats, der nicht zwingend aus Mitgliedern mit einem Wohnsitz am Vereinssitz (Bonn) besteht.
    Der Verwaltungssitz der Gilde der Fantasy-Rollenspieler e. V. wurde in der neuen Geschäftsordnung hinterlegt und befindet sich somit an folgender Adresse:

    Gilde der Fantasy-Rollenspieler e. V.
    c/o Michael L. Jaegers
    Scharrenbroichweg 12
    51427 Bergisch Gladbach

    Wir bitten jeglichen postalischen Schriftverkehr von nun an über diese Adresse laufen zu lassen.
  • Gildenrat als Beirat – Die Regelungen zum Gildenrat wurden als Beirat in die Satzung verschoben und konkretisiert. Der Gildenrat ist ein Beratungs- und Kontrollgremium bestehend aus dem Magistrat (Vorstand) und den jeweiligen Leiterinnen und Leitern der AG und RV mit weitreichenden Kompetenzen.
  • Jugendvertretung – Für die Jugend wurde ein eigener Vorstandsposten geschaffen und auch eine klare Regelung getroffen, wie dieser besetzt wird, nämlich durch Wahl ausschließlich der jugendlichen Mitglieder im Verein. Die Jugendvertretung ist im Vorstand gleichberechtigtes Mitglied, allerdings explizit von der Haftung und Vertretungsbefugnis befreit, bzw. ausgeschlossen.
  • Online Verwaltung – Alte, starre Lösungen wurden dahingehend aufgeweicht, dass zum einen Mitgliedsanträge online gestellt werden können, die Kommunikation mit den Mitgliedern per E-Mail erfolgt und Mitgliederversammlungen auch ganz oder teilweise online abgehalten werden können. Besonders letzterer Punkt sollte für eine deutlich höhere Beteiligung der Mitglieder der GFR führen, da diese überall im Bundesgebiet und damit in nicht unerheblicher Entfernung von Bonn ansässig sind.
  • Regionalvertretungen (RV) – Die Begrifflichkeit, bzw. die Institution der Regionalvertretung wird wieder explizit eingeführt. Gruppierungen des Vereins, die sich auf eine räumliche Basis (Düsseldorf, Bonn, Karlsruhe etc.) zusammenschließen, werden RV genannt. Gruppierungen, die sich auf Basis einer inhaltlichen Thematik (DSA, LARP etc.) zusammenfinden, werden als Arbeitsgemeinschaft (AG) tituliert. Vom Aufbau her sind RV und AG gleich.
  • Vereinsauflösung – Mit den Erfahrungen aus 2021 wurde der Mechanismus zur Auflösung des Vereins neu gefasst. So ist nun eine dedizierte Auflösungsversammlung einzuberufen, dann aber eine Mehrheit von 90 % der dort erschienenen Stimmen für die Auflösung erforderlich, nicht – wie in der alten Satzung – 90 % der Mitglieder. Wir gehen aber davon aus, dass dieser nun klargestellte Paragraph sobald nicht wieder benötigt wird.

Hier findet sich nun die seit dem 1.7.2022 gültige Satzung der Gilde der Fantasy-Rollenspieler e. V.

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