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Neue Geschäftsordnung und Satzung

Auf der Mitgliederversammlung am 26. März 2022 wurde unter anderem einer umfangreichen Überarbeitung der Satzung sowie der Geschäftsordnung der Gilde der Fantasy-Rollenspieler e. V. beschlossen.

Die Satzung muss nun noch beim Amtsgericht Bonn hinterlegt werden, was erfahrungsgemäß noch einige Zeit in Anspruch nimmt. Die Geschäftsordnung hingegen ist in weiten Teilen bereits nun in Kraft gesetzt. Einige Punkte hängen allerdings von der Gültigkeit der neuen Satzung ab, so zum Beispiel die Einführung neuer Mitgliedschaften.

Bereits gültig mit der neuen Geschäftsordnung:

  • Entfall der Aufnahmegebühr – Der Betrag von 2,50 € ist mit sofortiger Wirkung entfallen, insbesondere da auf den postalischen Versand von Unterlagen (z. B. Mitgliedsausweise) verzichtet wird.
  • Verstärkte Kommunikation auf elektronischem Wege (E-Mail) – Dies reduziert Papier- und Portokosten des Vereins, und ist deutlich zeitgemäßer. Der postalische Versand kann von den Mitgliedern dennoch weiterhin eingefordert werden.
  • Beschlussfassung des Vorstands bei Stimmengleichheit – hier wurde eine Mehrheitsregelung/Gewichtung für Vorstandsmitgliedern gefunden, um Entscheidungen im Zweifelsfalle zu beschleunigen.
  • Regelungen zur Haftpflicht – Zur Wahrung des Versicherungsschutzes ist der Verein verpflichtet Veranstaltungen dem Versicherer anzuzeigen. Hier sind insbesondere RV/AG in der Mitwirkungspflicht.
  • Entfall der Vereinszeitschrift – Das Magazin Windgeflüster ist bereits seit einer Vielzahl an Jahren nicht mehr erschienen. Der Punkt wurde dementsprechend aus der Geschäftsordnung nun der Realität angepasst und gestrichen. Dafür wurde der Themenbereich Publikationen weiter gefasst.

Sobald die neue Satzung durch das Amtsgericht Bonn anerkannt wurde, greifen eine Vielzahl weiterer Neuerungen, bzw. Änderungen.

  • Mitgliedschaften – Neben der üblichen Einzel- und Ehrenmitgliedschaft werden nun auch Mitgliedschaften für Familien und juristische Personen (Vereine, Firmen etc.) eingeführt.
  • Beiträge – Mit der Einführung der neuen Mitgliedschaften wurden auch neue Beitragssätze festgelegt. Während der Beitrag für die klassische Einzelmitgliedschaft mit 30 € pro Jahr unverändert geblieben ist, wurde ein neuer Tarif für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren eingeführt (15 € pro Jahr). Familien zahlen 60 € pro Jahr, juristische Personen und Fördermitglieder mindestens 50 € pro Jahr.
  • Verwaltungssitz und Geschäftsstelle – Losgelöst vom Vereinssitz kann der Verein einen in der Geschäftsordnung hinterlegten Verwaltungssitz und ggf. sogar eine Geschäftsstelle einrichten. Dies erleichtert die Arbeit des Magistrats, der nicht zwingend aus Mitgliedern mit einem Wohnsitz in Bonn besteht.
  • Gildenrat als Beirat – Die Regelungen zum Gildenrat wurden als Beirat in die Satzung verschoben und konkretisiert.

Über die erfolgten Änderungen an der Satzung berichten wir, sobald diese amtlich bestätigt wurden und damit rechtskräftig sind.

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